Förderung 2024 / 2025

Solardoktor News

Dezember 2023
Österreich fördert ab 2024 PV-Anlagen für Privatpersonen, indem der Umsatzsteuer auf Module und Zubehör bis 35 kWp erlassen wird. Eine Ersparnis von 16,67% entlastet von komplexen Förderanträgen. Unternehmen bleiben von der Änderung unberührt.

Steuerfreier Erwerb von PV-Anlagen und Speichern – Neue Fördermaßnahmen für 2024 und 2025

Eine erfreuliche Nachricht erreicht uns im Bereich der Photovoltaik (PV)! Kürzlich hat die österreichische Regierung ein wegweisendes Konjunkturpaket präsentiert, das die Förderung erneuerbarer Energien und Sanierungsmaßnahmen in den Fokus rückt.

Hintergrund der Änderungen im PV-Anlagen-System:

Das weiterhin hohe Interesse an Photovoltaik führte zu einem Rekord-Jahr 2023, in dem über 120.000 Privatpersonen in den ersten drei Förderaufrufen Zusagen für ihre PV-Anlagen erhielten. Um diesen positiven Trend zu verstärken, wird das bisherige Fördersystem, das mit aufwendigen Anträgen verbunden war, nun vereinfacht.

Neuerungen ab 2024:

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Erwerb von PV-Modulen bis 35 kWp, Zubehör, Speichern und Installationen für Privatpersonen von der Umsatzsteuer befreit sein. Dies bedeutet eine Ersparnis von etwa 16,67% auf den Bruttopreis. Die Steuerbefreiung eliminiert mühsame Förderanträge. Stattdessen können Sie Ihre PV-Anlage einfach erwerben und automatisch von der Steuerbefreiung profitieren.

Für Unternehmen ändert sich nichts. Sie können weiterhin Förderanträge bei der EAG-Abwicklungsstelle OeMAG stellen.

Gültigkeit der neuen Regelungen:

Die geplanten Änderungen treten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und gelten für die Jahre 2024 und 2025.

Regelungen für Privatpersonen mit bestehenden Förderzusagen:

Wenn Sie bereits eine Förderzusage haben, können Sie Ihre PV-Anlage wie geplant in Betrieb nehmen und erhalten weiterhin die genehmigte Förderung. Eine Doppelförderung durch Inanspruchnahme von Investitionsförderung und Umsatzsteuersenkung ist jedoch nicht vorgesehen. Zögern Sie also nicht und starten Sie die Errichtung Ihrer Anlage.

Regelungen für Unternehmen:

Für Unternehmen ändert sich nichts. Sie können weiterhin Förderanträge bei den kommenden Förderaufrufen der OeMAG stellen, unabhängig von der Anlagengröße.

Übergangslösungen für laufende Projekte:

Das Bundesministerium für Klimaschutz arbeitet an Lösungen, um sicherzustellen, dass auch Projekte, die 2023 noch errichtet werden müssen und bisher keine Förderung erhalten haben, berücksichtigt werden.

Bei steuerrechtlichen Fragen zur geplanten Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen können Sie sich an das Bundesministerium für Finanzen wenden (Telefon: 050 233 765). Das Servicebüro des Klimaschutzministeriums steht Ihnen weiterhin für Fragen zur bisherigen Förderung zur Verfügung (E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at, Telefon: +43 (0) 800 21 53 59).

Diese wegweisenden Änderungen bedeuten eine erhebliche Vereinfachung beim Erwerb einer Photovoltaikanlage in Österreich. Falls Unsicherheiten darüber bestehen, ob es sich lohnt, mit der Errichtung Ihrer Anlage zu warten, stehen wir gerne zur umfassenden Beratung rund um Photovoltaik und Co. zur Verfügung.

Wie erhalte ich meine Fördermittel?
Wir verstehen, dass der Förderprozess oft komplex ist. Daher stehen wir unseren Kunden nicht nur telefonisch zur Verfügung, sondern bieten auch maßgeschneiderte Anleitungen und Vorlagen, um sie bei der Antragsstellung zu unterstützen. Melden Sie sich gerne jederzeit bei uns unter: office@solardoktor.at

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